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   OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 25 U 164/05   

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https://dejure.org/2008,19302
OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 25 U 164/05 (https://dejure.org/2008,19302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2008 - 25 U 164/05 (https://dejure.org/2008,19302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2008 - 25 U 164/05 (https://dejure.org/2008,19302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 434 BGB, § 440 BGB, § 326 BGB, § 256 ZPO, § 286 ZPO
    Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus der Veräußerung eines Grundstücks mit einem Rechtsmangel in Form einer übersehenen Belastung mit einer Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 291; ; BGB § 326; ; BGB § 434; ; BGB § 435 a.F.; ; BGB § 440; ; BGB § 892; ; AVBWasserV § 8; ; AVBWasserV § 8 Abs. 3; ; BauGB § 30; ; BauGB § 34; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 308; ; ZPO § 887

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 892
    Voraussetzungen des gutgläubigen lastenfreien Erwerbs eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des gutgläubigen lastenfreien Erwerbs eines Grundstücks

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 25 U 164/05
    Vielmehr ist die Feststellungsklage selbst dann, wenn eine Leistungsklage denkbar wäre, dann zulässig, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt BGH, NJW 2006, 2548, 2549).
  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 123/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Befreiung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 25 U 164/05
    Vielmehr ist zweifelhaft, ob sich alle Ansprüche, von denen freizustellen sein könnte, bereits jetzt in einer § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügenden Weise derart bestimmen ließen, dass auf Grundlage einer entsprechenden Verurteilung eine Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO möglich wäre (vgl. zum Verhältnis Feststellungsklage zum Freistellungsanspruch: BGH, MDR 1996, 959f., jurisRnrn. 10ff.).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 25 U 164/05
    Jedenfalls diese Schadensentwicklung ist weiterhin noch nicht abgeschlossen, so dass sich bereits daraus insgesamt das Feststellungsinteresse ergibt (vgl. BGH, NJW 1984, 1552ff.).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 25 U 164/05
    Wenn und soweit es der Prozesswirtschaftlichkeit dient, verdient die Entscheidung, den in erster Instanz anhängig gebliebenen Teil in die Berufungsinstanz zu ziehen, den Vorrang vor dem allgemeinen Grundsatz, dass Ansprüche nicht ohne erstinstanzliche Entscheidung Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens werden sollen (vgl. zur vergleichbaren Problematik unter dem früheren Recht nach § 540 ZPO: BGH, NJW 1996, 339, 340).
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